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Etliche Besitzer von Eigentumswohnungen sowie Mieter liebäugeln mit der Anschaffung von Solarkraftwerken für Terrasse und/oder Balkon. Noch sind die rechtlichen Hürden dafür allerdings ziemlich hoch. Dies soll nun geändert werden. Die beiden oben genannten Gruppen sollen in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch auf Balkonkraftwerke bekommen.
Zitat bei Heise:
Zitat bei Golem:
www.heise.de
Zitat bei Heise:
Das Bundesjustizministerium will es Mietern und Wohnungseigentümern erleichtern, Steckersolargeräte, also Balkonkraftwerke zu betreiben. Dazu sollen das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Mietrecht überarbeitet werden, erfuhr heise online aus Kreisen des Ministeriums. Ein Gesetzentwurf dazu werde nun unter den Regierungsressorts abgestimmt.
Zitat bei Golem:
»Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, wir wollen den Schukostecker ganz normal nutzen, wir wollen die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften«, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel (Grüne) in einer Bundestagsanhörung.

Balkonkraftwerke: Justizministerium will rechtliche Hürden senken
Das Bundesjustizministerium arbeitet an Gesetzesänderungen, durch die Balkonkraftwerke künftig mit weniger Umständen installiert werden könnten.